Es stehen verschiedenste Instrumente zur Regelung Ihres Nachlasses zur Verfügung. Es gilt, innerhalb der gesetzlichen Leitplanken eine Lösung zu entwickeln, die Gewähr bietet, Ihre Anliegen adäquat umzusetzen. Grenzüberschreitenden Aspekten muss diese Regelung genauso Rechnung tragen.
Aufgrund der Entwicklung und Veränderung von gesetzlichen Grundlagen, der Rechtsprechung sowie veränderten Erwartungen empfehlen wir, die Nachlassregelung periodisch zu überprüfen und der veränderten Situation anzupassen, damit die Nachlassregelung rechtssicher durchgesetzt werden kann.
- Ein Testament muss inhaltlich und rechtlich sorgfältig aufgesetzt werden.
- Wir begleiten Sie im Aufsetzen des Testamentes und stellen sicher, dass Ihr Wille rechtlich einwandfrei formuliert ist.
- Ein Testament kann handschriftlich abgefasst und jederzeit erneuert werden, oder
- Als öffentlich-beurkundetes, maschinengeschriebenes Testament aufgesetzt werden.
- Ein Erbvertrag wird als mindestens zweiseitiges Vertragspapier ausgestaltet, worin der Nachlass ganz oder in Teilen geregelt wird.
- Diese Vereinbarung kann zwischen Lebenspartnern oder zwischen Eltern und Kindern abgeschlossen werden.
- Der Erbvertrag muss öffentlich-rechtlich beurkundet werden.
- Eine Vertragsanpassung kann nur erfolgen bei einstimmigem Einverständnis aller Parteien.
- Sobald eine mitunterzeichnende Partei nicht mehr urteilsfähig oder verstorben ist, kann der Vertrag nicht mehr abgeändert werden.
- Die Auflösung des Vertrages muss nicht öffentlich beurkundet werden.
- Jede Nachlass-Ausgangslage resp. der Verfügungswille sind sehr individuell ausgeprägt.
- Im Gespräch mit Ihnen wird die Situation analysiert und die Regelung des Nachlasses entwickelt aufgrund der definierten Vorgaben.
- Als Erbe oder Vermächtnisnehmerin stellen sich viele Fragen. Wir beraten Sie, damit Ihre Anliegen beantwortet und gelöst werden.
- Sie sind testamentarisch als WillensvollstreckerIn bestimmt worden und haben diesen Auftrag angenommen.
- Wir beraten und unterstützen Sie bei jedwelchen Anliegen, damit Sie den Nachlass einwandfrei abwickeln können.
- Die Abwicklung eines Nachlasses durch uns als professionellen Willensvollstrecker entlastet Sie massgeblich in den administrativen und rechtlichen Herausforderungen, die ein Nachlass mit sich bringen kann.
- Gerade wenn Konflikte unter den Erben nicht ausgeschlossen werden können, empfiehlt es sich, einen externen Willensvollstrecker im Erbvertrag oder Testament festzulegen.