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Zoll (ZAZ)
Unternehmen, die regelmässige Abgaben auf Handelswaren entrichten, sind geeignet für das zentralisierte Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung. Das zentralisierte Abrechnungsverfahren öffnet Ihnen folgende Vorteile:
- Bargeldlose Zollveranlagung
- Kürzere Wartezeiten bei den Zollstellen (Schnellere Freigabe des Abfertigungsantrages)
- Zahlungsfrist für Zollabgaben: 5 Tage.
- Zahlungsfrist für MWST: 60 Tage.
- Auf Wunsch erhalten Sie anstelle einer Papierrechnung eine E-Rechnung.
Gerne unterstützen wir Sie in Ihren Fragen und Entscheiden rund um das Thema Zoll.